„Patientenverfügung – Generalvollmacht – Betreuungsrecht - Wahrung der Patientenautonomie“ so hieß es beim Medizinforum im AMEOS Klinikum Schönebeck. Das Klinikum lud dafür Interessierte, Betroffene und Angehörige ein.
Die Justiziarin, Yvonne Marckhoff, berichtete unter anderem über die rechtlichen Bedingungen, Verfügungsarten und den Bestimmungsgrundsatz. Den Besuchern empfahl sie eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten etc. unbedingt schriftlich zu verfassen und sich gegebenenfalls anwaltliche oder notarielle Beratung einzuholen. „Bei Verwendung von Vordrucken sind individuelle Ergänzungen und Erweiterungen, auch gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Vorerkrankungen zu empfehlen“, so die Referentin. Weiterhin sollte man sich mit Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen absprechen. Die Referentin hielt ihren Vortrag kurz, um den Besuchern im Anschluss an ihre Ausführungen Zeit für Fragen zu ermöglichen. Das nutzen die Gäste rege. Eine gelungene Veranstaltung mit zahlreichen Tipps.