Medizinproduktesicherheit
Gem. § 6 MPBetrV muss jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ab dem 01.01.2017 einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit benennen und Kontaktdaten in Form einer Erreichbarkeit per E-Mail auf der Homepage veröffentlichen.
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:
- die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
- die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen
Vgl. dazu § 6 Abs. 1 und 2 MPBetrV in der Fassung vom 01.01.2017.
Sie erreichen den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit der AMEOS Klinika in Holstein unter: MPG-Holstein@ameos.de