Krankenhausleitung
Verkürzung Ausbildung Pflegefachfrau/-mann
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf zwei Jahre ist möglich. Voraussetzung ist eine bereits abgeschlossene Pflegehelfer-/Pflegeassistenz-Ausbildung nach PflBG §12. Bei den behördlichen Anträgen unterstützen wir gerne.
Unsere Telefonzentrale ist rund um die Uhr für Sie da und leitet Sie gern an die gewünschte Ansprechperson weiter.
Sie erreichen die Telefonzentrale unter: +49 5121 103 1
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Prof. Dr. med.