Aufgrund des zum 1. Oktober bundesweit in Kraft tretenden Corona-Schutzgesetzes muss in den AMEOS Einrichtungen Oberhausen die Besuchsregelung angepasst werden: In allen Einrichtungen ist das Tragen einer FFP2-Maske für alle Besuchende nunmehr wieder verpflichtend. Kinder unter sechs Jahren sind davon befreit. Besuche in den Einrichtungen sind weiterhin gestattet. Die aktuell geltende Besuchsregelung von einer Person pro Patient für maximal eine Stunde am Tag in den Krankenhäusern bleibt bestehen.
Alle Besucher müssen beim Betreten der Einrichtung einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden und ausgestellt von einer zertifizierten Teststation) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen. Die neue Besuchsregelung tritt zum 1. Oktober in Kraft. „Mit dieser neuen Besuchsregelung setzen wir die von der Bundesregierung beschlossenen Bestimmungen zum optimalen Schutz von Mitarbeitenden, Patienten und Besuchern in den AMEOS Einrichtungen Oberhausen um“ so Krankenhausdirektorin Cornelia Koch.