Lieferkettengesetz
Überblick über den Prozess für Beschwerden von Beschäftigten oder Dritten
Bei einer eventuellen Gefährdung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten im Zusammenhang mit unseren betrieblichen Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen und denen unserer Zulieferer kann eine entsprechende an uns gerichtet werden.
Der Beschwerdeprozess ist wie folgt ausgestaltet:
1. Zulässiger Beschwerdegegenstand
Über dieses Beschwerdeportal können Sie Beschwerden einreichen. Beschwerden werden anonym behandelt.
Beschwerden sollten auf Fakten beruhen. Beschwerden können per E-Mail an bpo@ameos.eu eingereicht werden.
Beschwerden sollten zunächst möglichst alle relevanten Informationen enthalten, die den Sachverhalt darstellen, soweit die beschwerdeführenden Personen über diese Informationen verfügen. Auch sollten Beschwerden darauf eingehen, welches Resultat mit der Beschwerde erzielt werden soll.
2. Beschwerdebefugnis
Jede Person, die von Risiken oder Verletzungen von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen im Sinne des Lieferkettensorgfaltsgesetz erfährt, kann eine Beschwerde einreichen. Dies gilt auch für Personenvereinigungen wie NGOs.
3. Ablauf des Beschwerdeprozesses
Grundsätzlich umfasst der Beschwerdeprozess die folgenden Verfahrensschritte:
a. Bestätigung des Empfangs der Beschwerde gegenüber der beschwerdeführenden Person oder Organisation.
b. Beurteilung der Zulässigkeit der Beschwerde sowie Sachverhaltsaufklärung, soweit dies für die Beurteilung der Zulässigkeit notwendig ist.
c. Gemeinsame Erörterung des Sachverhalts mit der beschwerdeführenden Person.
d. Erforderlichenfalls werden Abhilfemassnahmen eingeleitet.
4. Mögliche Abhilfemaßnahmen
Für den Fall, dass sich eine Beschwerde als begründet erweist, werden wir – ggf. in Abstimmung mit dem betroffenen Zulieferer/Geschäftspartner – unverzüglich die notwendigen Massnahmen ergreifen, um das identifizierte Risiko oder die Verletzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Belange zu beenden oder zu minimieren. Welche Massnahmen geeignet und angemessen sind, um dieses Ziel zu ergreifen, ist im Einzelfall zu beurteilen.